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Auflagefrist der Geschworenen- und Schöffenliste

18.03.2024 10:00

gericht

Bild von tingeyinjurylawfirm / Unsplash

In der Zeit vom Montag, 18. März bis zum Montag, 25. März wird die Geschworenen- und Schöffenliste 2025/2026 zu den Amtszeiten öffentlich im Bürgerservicebüro aufgelegt. 

Gegen Vorlage eines Ausweises kann jede und jeder Einsicht nehmen und gegebenenfalls einen Einspruch oder einen Befreiungsantrag stellen. Voraussetzungen dafür finden Sie im angehängten PDF.