Alternative Beheizungsanlage (PV-Anlage)- Zuschuss

Zur Gewährung der Gemeindeförderung ist ein entsprechender Antrag im Sekretariat erhältlich. Dieser ist ausgefüllt mit dem Genehmigungsschreiben der Landesförderung (Kopie) im Sekretariat der Stadtgemeinde Bad Hall vorzulegen.

Information über die Landesförderungen finden Sie hier.

Hinweis Baurechtsabteilung: Für den Neu-, Zu- und Umbau (Einbau) von Heizräumen und
Brennstofflagerräumen ist (nach den Bestimmungen der OÖ. Bauordnung) unter Umständen ein Projekt (Lageplan, Bauplan, Baubeschreibung) in Verbindung mit einer Bauanzeige oder einem Baubewilligungsansuchen vorzulegen. 
Für die Heizungsanlage selbst besteht keine Anzeige- bzw. Bewilligungspflicht bis zu einer Brennstoffwärmeleistung von 50 kW.
Vor der erstmaligen Inbetriebnahme ist nach den Bestimmungen des OÖ. Luftreinhalte- und Energietechnikgesetzes ein Abnahmebefund durch einen Berechtigten gemäß § 22 vorzulegen (ausgenommen für Erdwärmeheizungen, bzw. Wärmepumpen).

Zuständig

Formulare

Zuständigkeiten