Gebührenbremse für Bad Haller Bürgerinnen und Bürger
Der Bund hat den Ländern im Jahr 2024 einen einmaligen Zweckzuschuss zur Senkung der Gebühren (Wasser, Kanal und Müll) gewährt. Die Stadtgemeinde Bad Hall hat daher € 94.441,-- erhalten. Der Zuschuss richtet sich nach der Volkszahl, welche für die Verteilung der Ertragsanteile heranzuziehen ist.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 4. Juli 2024 beschlossen, den erhaltenen Zuschuss an die Gemeindebürger von Bad Hall auszuzahlen, welche mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und eine Müllabfuhr beziehen.
Die Auszahlung erfolgt aufgrund der Anzahl der Personen (je Person € 17,11), welche in jedem Haushalt gemeldet sind und wird in Form einer Gutschrift bei der nächsten vierteljährlichen Vorschreibung abgezogen.
Die Auszahlung des Zuschusses kann nur an den Steuerpflichtigen erfolgen. Gemeindebürger, welche ihre Vorschreibung von Genossenschaften bzw. Privatvermietern erhalten, müssen diese Gutschrift dann über ihre Betriebskostenabrechnung gutgeschrieben bekommen.
Bei Fragen oder weiteren Informationen steht die Finanzverwaltung der Stadtgemeinde Bad Hall zur Verfügung.