Im Rahmen einer Übung des österreichischen Bundesheers kann die Mindestflughöhe 20m über Grund betragen. Diese Tiefflüge sind prinzipiell in unverbautem Gebiet bzw. unter Aussparung von dicht besiedeltem bzw. lärmsensiblem Gebieten und Flugplätzen vorgesehen.
Übungsdauer:
KW10 von 04.03. - 08.03.2024 von 09:00 Uhr – 20:00 Uhr
KW11 von 11.03.- 15.03.2024 von 09:00 Uhr – 20:00 Uhr
KW12 von 18.03.- 22.03.2024 von 09:00 Uhr – 20:00 Uhr
Die Verwendung von Knall-, Markier-, Leucht- und Signalmunition ist vorgesehen!
Sammeln von Munition und Munitionsteilen ist gefährlich. NICHT BERÜHREN! Bitte
Meldung an die nächste Polizeiinspektion erstatten.
Die übende Truppe wird bemüht sein, Lärm und Flurschäden zu vermeiden.
Dennoch auftretende Flurschäden werden finanziell abgegolten.