Aufgrund die Endqualifikation der Bundessiegerzuchtschau vom 2. bis 4. August 2024 am Hundeplatz SVÖ OG 60 Bad Hall, wird es zu dieser Zeit zu Verkehrseinschränkungen kommen.
II. Verordnung:
Gemäß §§ 44a und 94b der Straßenverkehrsordnung 1960 (in der Folge StVO 1960) wird,
um die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten, im Gemeindegebiet von Bad Hall und Pfarrkirchen b. Bad Hall, für
Samstag, 3. August 2024, von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr, und
Sonntag, 4. August 2024, von 06.00 Uhr bis 21.00 Uhr
Folgendes angeordnet:
1. Die L1330 Wartberger Straße wird ab der Einfahrt Schwimmbadstraße / Pfarrkirchnerstraße 33, in Fahrtrichtung Bad Hall, bis zur Kreuzung mit der L561 Bad Haller Straße / Kremsmünsterer Straße, als Einbahnstraße erklärt. Die Einfahrt in die L1330 Wartberger Straße, ab der Kreuzung mit der L561 Bad Haller Straße / Kremsmünsterer Straße, ist verboten.
Eine Umleitung ist über die L561 Bad Haller Straße – entsprechend beiliegendem Lageplan – einzurichten.
2. Auf der L1330 Wartberger Straße wird für den unter Punkt 1. als Einbahn festgelegten Streckenabschnitt, die erlaubte Höchstgeschwindigkeit mit 30 km/h festgelegt.
Wir bitten um Verständnis und wünschen dem Veranstalter eine gelungene Endqualifikation.
