die nächsten Bauverhandlungstage:
Hinweis:
Projektunterlagen/Vorabzüge/Einreichungen/Bauanzeigen bitte rechtzeitig vorlegen (keinesfalls erst am Verhandlungstag) da auch eine interne Vorbereitung erforderlich ist!
Die eingereichten Projekte werden nach Einlangen gereiht und auch gemäß dieser Reihung bearbeitet, eine Vorrückung ist nicht möglich!
Wie bereits durch die Medien bekannt gemacht wurde, gilt seit September 2021 die neue Bauordnungsnovelle 2021. Der Begriff „anzeigefreie Bauvorhaben“ wurde dadurch ausgedehnt.
Anzeigefreie Bauverfahren (nur im Bauland, nicht im Grünland!):
Gartenhütten und nicht bewohnte Nebengebäude bis 15 m²
Pool und Schwimmbecken bis 50 m² Wasserfläche und 1,5 m Tiefe
Carports und Schutzdächer bis zu einer Fläche von 15 m²
ACHTUNG! Trotz des Entfalls der Anzeigepflicht unterliegen diese Bauvorhaben den Bestimmungen des Bautechnikgesetzes, der OIB-Richtlinien (Brandschutz) und des Straßengesetzes. Daher wird dringend empfohlen, vor Errichtung der geplanten Bauvorhaben, das Einvernehmen mit der Baubehörde herzustellen.
Die Baurechtsverwaltung hilft Ihnen gerne und unterstützt Sie bei der Abklärung der rechtlichen Rahmenbedingungen.
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