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Amtssignatur

Im Sinne einer durchgängigen elektronischen Verfahrensabwicklung kann die Stadtgemeinde Bad Hall auf ihren Erledigungen eine Amtssignatur aufbringen. Dadurch wird erkennbar, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Stadtgemeinde handelt. Durch die Amtssignatur können somit die Herkunft und die Echtheit eines Dokuments überprüft werden. 

Die Amtssignatur setzt sich gemäß § 19 E-Gov-Gesetz zusammen aus einer Bildmarke, dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist, sowie Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments. 

Veröffentlichung der Bildmarke 

Bildmarke Stadtgemeinde Bad Hall

Die Veröffentlichung der Bildmarke der Stadtgemeinde Bad Hall gemäß § 19 Abs. 3 E-Government-Gesetz (E-GovG) finden Sie hier.

Elektronische Signaturprüfung:

http://www.signaturpruefung.gv.at bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Rückführbarkeit eines Ausdruckes mit Amtssignatur:

http://www.signaturpruefung.gv.at/ bzw. https://pruefung.signatur.rtr.at/

Verifizierung bzw. sonstige Auskünfte zu amtssignierten Dokumenten der Stadtgemeinde Bad Hall:

Tel. (07258) 77 55-0 oder E-Mail: gemeinde@bad-hall.ooe.gv.at