Startseite > Stadtleben > Wissenswertes > News

Beidseitiges Fahrverbot Leitenstraße

08.03.2024 10:00

Straßensperre

Lageplan Sperre Leitenstraße ©aigner

Auf der Leitenstraße ist im Bereich der Objekte Nr. 1-5 von 11.03.2024-30.04.2024 das Fahren in beiden Fahrtrichtungen verboten, ausgenommen sind Fahrzeuge der bauausführenden Firma,  sowie die Anrainer („Fahrverbot in beiden Richtungen“ gemäß § 52 Z 1 StVO, Zusatztafel „ausgenommen Fahrzeuge der bauausführenden Firma und Anrainer“)