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Hundeabgaben und Hundemarken

Die Verpflichtung des Hundehalters zur Anmeldung seines Hundes beim Veterinäramt und die ständige Kennzeichnung seines Hundes mit einer Hundemarke ist eine Maßnahme zur Tierseuchenbekämpfung.
Sie dient vor allem der Verhinderung der Ausbreitung der Tollwut (Wutkrankheit).
Alle über 8 Wochen alten Hunde müssen innerhalb von 3 Tagen ab Übernahme beim Stadtamt Bad Hall, Buchhaltung, 1. Stock, Zimmer 13, angemeldet werden.

Für die Hundemarke wird ein Betrag von EUR 3,00 eingehoben.
Die Vorschreibung der Hundesteuer erfolgt mittels Bescheid und beträgt EUR 35,00 und für Wachhunde
EUR 20,00 jeweils jährlich.

Ebenfalls ist für jeden Hund eine Versicherung in der Höhe von EUR 750.000,000 abzuschließen und der Nachweis vorzulegen, ebenso ist ein Sachkundenachweis erforderlich.

Seit 01.01.2010 ist für Hunde ab dem 3 Lebensmonat CHIP-PFLICHT!

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