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Jubelhochzeiten

Seitens der OÖ. Landesregierung erhalten Ehepaare aus Anlass von Ehejubiläen (Goldene, Diamantene, Eiserne, Steinerne, Gnaden-, Juwelen- und. Kronjuwelen-Hochzeit) auf Wunsch eine Urkunde, sowie ein Glück­wunsch­schreiben des Landeshauptmannes, jedoch keine Jubiläumsgabe mehr. 

Der Bürgermeister der Stadtgemeinde Bad Hall würde die Ehejubilare gerne mit den beiden Vizebürgermeistern besuchen und diese Jubiläen zum Anlass nehmen, einerseits – falls gewünscht – die Urkunde der OÖ. Landesregierung, andererseits vor allem die Glückwünsche, sowie ein Geschenk der Stadtgemeinde Bad Hall persönlich zu überbringen. Schließlich sind diese Feste ein freudiger Anlass, miteinander zu feiern.

Die Urkundenbestellung bzw. die gewünschten Gratulationsmodalitäten können im Stadtamt Bad Hall vereinbart werden. Deshalb werden Ehepaare, die im nächsten Jahr 50 Jahre, 60 Jahre, 65 Jahre, 67 ½ Jahre, 70 Jahre, 72 ½ Jahre oder 75 Jahre verheiratet sind, gebeten, zwei Monate vor dem Hochzeitsjubiläum persönlich oder telefonisch im Stadtamt (Sekretariat, 1. Stock, Fr. Derflinger, Tel.: 07258/7755-24) mitzuteilen, ob Sie einen Besuch bzw. die Urkunde wünschen.