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Kanalbenützungsgebühren

Gebührenhöhe: 
1. Die Bemessungsgrundlage bildet der Wasserverbrauch.

2. Die aktuelle Höhe der Kanalbenützungsgebühr entnehmen Sie bitte aus den Hebesätzen und Gebühren

3. Der Wasserbezug aus der Wasserversorgung wird durch Ablesen der Wasserzähler (1 mal jährlich im Herbst) festgestellt (EUR 1,81 pro m³).

4. Die Vorschreibung erfolgt jeweils vierteljährlich, wobei bei den ersten 3 Quartalen der Verbrauch des letzten Jahres herangezogen wird und bei der letzten Vorschreibung der tatsächliche Verbrauch aufgrund der Ablesung verrechnet wird.

Zuständig