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Kommunalsteuer

Steuerhöhe: 
1. Der Kommunalsteuer unterliegen die Arbeitslöhne.

2. Bemessungsgrundlage ist die Summe der Brutto-Arbeitslöhne in einem Kalendermonat, die an die Dienstnehmer der in der Gemeinde gelegenen Betriebsstätte gewährt werden. 

3. Die Steuer beträgt 3 % der Bemessungsgrundlage. Übersteigt bei einem Unternehmen, das nur eine einzige Betriebsstätte unterhält, die Bemessungsgrundlage im Kalendermonat nicht EUR 1.460 wird von ihr
EUR 1.095 abgezogen.

4. Die Kommunalsteuer ist vom Unternehmen selbst zu berechnen und bis zum 15. des darauffolgenden Monats an die Gemeinde zu entrichten.

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