Startseite > Stadtamt > Verwaltung > Zuständigkeiten

Nachtragsvoranschlag

Der Nachtragsvoranschlag wird seitens des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit der Buchhaltung erstellt und liegt vor und nach der Beschlussfassung durch den Gemeinderat für jeden Bad Haller Bürger zur Einsichtnahme auf.

Zuständig