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Veranstaltungsanzeige

Veranstaltungen, denen keine Erwerbsabsicht des Veranstalters zugrunde liegt, oder mit denen ausschließlich kulturelle oder sportliche Zwecke oder Zwecke der allgemeinen Jugend- oder Erwachsenenbildung verfolgt werden bedürfen keiner Bewilligung, sind jedoch der Behörde rechtzeitig anzuzeigen. Erforderlichenfalls kann die Behörde Auflagen zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit vorschreiben.

Zuständig