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Wasserbenutzungsgebühr

1. Die Bemessungsgrundlage bildet der Wasserverbrauch.

2. Die Höhe der Wasserbenützungsgebühr beträgt für jeden Kubikmeter Wasser, der auf dem angeschlossenen Grundstück verbraucht wird, ab 01.01.2019: 1 m³ = € 1,81 (inkl. gesetzl. MWSt.)

3. Der Wasserbezug aus der Wasserversorgung wird durch Ablesen der Wasserzähler (1 mal jährlich im Herbst) festgestellt.

4. Die Zählermiete beträgt:
Zähler bis 3 m³/h vierteljährlich: € 2,25 (inkl. gesetzl. MWSt.)
Zähler bis 7 m³/h vierteljährlich: € 3,00 (inkl. gesetzl. MWSt.)
Zähler bis 20 m³/h vierteljährlich: € 5,50 (inkl. gesetzl. MWSt.)
Zähler QN 100 m³/h vierteljährlich: € 22,00 (inkl. gesetzl. MWSt.)

5. Die Vorschreibung erfolgt jedes Quartal. Darauf folgt eine Wasserendabrechnung.

 

Vorschreibung seitens der Bauabteilung.
Überwachung des Zahlungseingangs seitens der Buchhaltung.

Zuständig